Kosten

Stundensatzvereinbarung & Pauschalhonorar

Was kostet gute Strafverteidigung?

Jede Honorarrechnung, die ein Rechtsanwalt stellt, muss den Voraussetzungen des RVG (Rechtsanwaltvergütungsgesetz) entsprechen.
Anknüpfungspunkt für das angemessene Honorar des Rechtsanwalts sind seine Leistung, seine Verantwortung und sein Haftungsrisiko. Die Leistung des Rechtsanwalts ist eine Dienstleistung und setzt sich aus vielen Aspekten zusammen. Gekennzeichnet wird die Leistung des Rechtsanwalts durch Fachwissen, Spezialisierung, Erfahrung, Umfang und Schwierigkeit des Rechtsfalls, Zeitaufwand, Organisationsstruktur und letztendlich durch den Erfolg. Das Honorar kann zwischen Rechtsanwalt und Mandant gemäß § 3a RVG vereinbart oder als gesetzliche Gebühr berechnet werden.
Ich treffe mit meinen Mandanten Honorarvereinbarungen. In der Regel wird ein fester Stundensatz vereinbart. Der Mandant erhält jeweils zeitnah eine detaillierte Aufstellung über Leistungszeit und Leistungsinhalt.
In geeigneten Fällen können Sie mit mir statt eines festen Stundensatzes ein Pauschalhonorar vereinbaren.
Notwendige Auslagen, die im Zusammenhang mit Ihrer Verteidigung und Vertretung anfallen, werden an Sie weiterberechnet. Als notwendige Auslagen gelten beispielsweise Reisekosten.
Für Strafverteidiger ist es üblich, für ihre Leistung einen Honorarvorschuss entgegenzunehmen. Auch in meiner strafrechtlichen Fachkanzlei verfahre ich nach dieser Übung.
Sollte es bei einem ersten Beratungstermin bleiben, ohne dass Sie mich mandatieren, fällt nur eine gesetzliche Gebühr für Erstberatung gemäß § 34 RVG an. Diese bemisst sich am Umfang der Erstberatung, beträgt jedoch höchstens 190,00 EUR zzgl. 19% USt.
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