Leistungen

Ich berate und vertrete Sie in allen Fragen, die das Strafrecht betreffen.

Verteidigung von Beschuldigten

  • im Ermittlungsverfahren
  • gegen Strafbefehl
  • nach Anklageerhebung
  • in der Hauptverhandlung
  • im Rechtsmittelverfahren: Berufung / Revision

Dem Tatvorwurf entgegentreten!

Sobald Sie die Mitteilung erhalten, dass ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen Sie eingeleitet wird, sollten Sie schnelle Hilfe bei einem erfahrenen Strafverteidiger/Strafverteidigerin suchen. Nur der Rechtsanwalt/Rechtsanwältin kann Akteneinsicht nehmen und fachlich qualifiziert die Sach- und Rechtslage für Sie prüfen. Diese Prüfung ist die Grundlage für Ihre erfolgreiche Verteidigung. Je schneller Sie mit kompetenter Hilfe eines Strafrechtsprofis dem Tatvorwurf entgegentreten, desto größer ist Ihre Chance, dass das gegen Sie geführte Strafverfahren ohne Hauptverhandlung eingestellt wird.

 

Abwehr von strafprozessualen Zwangsmaßnahmen

  • Abwehr von freiheitsentziehenden Maßnahmen: Festnahme, Haftbefehl, Unterbringung
  • Abwehr von Enteignungsmaßnahmen: Arrest, Beschlagnahme,Verfall, Einziehung
  • Abwehr von sonstigen Grundrechtseingriffen: Durchsuchung der Wohnung, Durchsuchung der Geschäftsräume, Durchsuchung der Person


Beratung von Zeugen

  • über Zeugnisverweigerungsrechte als Angehörige

  • über Auskunftsverweigerungsrechte als involvierte Personen

  • über berufliche Verschwiegenheitspflichten: Berufsgeheimnisse

  • über geschäftliche Verschwiegenheitspflichten: Betriebsgeheimnisse

Unzulässigen Fragen entgegentreten!

Der Zeuge ist das Kronjuwel der Beweisaufnahme im Strafprozess. Der Beschuldigte wird in der Regel durch die Aussagen des Zeugen überführt. Dementsprechend hoch ist die Erwartung, die einerseits durch die Staatsanwaltschaft und die Strafrichter an den Belastungszeugen gestellt wird und die Abwehrhaltung, die anderseits von den Verteidigern ausgeht. Leicht gerät der Zeuge dabei selbst unter Beschuss. Mit einem couragierten Zeugenbeistand sichern Sie Ihre Zeugenrechte, auf unzulässige Fragen zu schweigen.


Vertretung und Unterstützung von Geschädigten

  • durch  Erstellen einer effizienten Strafanzeige

  • bei der Durchsetzung Ihrer Rechte im Prozess durch Nebenklagevertretung

  • bei der Geltendmachung ihrer Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche                                                                                                                                                                                                                

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