Leistungen
Ich berate und vertrete Sie in allen Fragen, die das Strafrecht betreffen.
Verteidigung von Beschuldigten
- im Ermittlungsverfahren
- gegen Strafbefehl
- nach Anklageerhebung
- in der Hauptverhandlung
- im Rechtsmittelverfahren: Berufung / Revision
Dem Tatvorwurf entgegentreten!
Abwehr von strafprozessualen Zwangsmaßnahmen
- Abwehr von freiheitsentziehenden Maßnahmen: Festnahme, Haftbefehl, Unterbringung
- Abwehr von Enteignungsmaßnahmen: Arrest, Beschlagnahme,Verfall, Einziehung
- Abwehr von sonstigen Grundrechtseingriffen: Durchsuchung der Wohnung, Durchsuchung der Geschäftsräume, Durchsuchung der Person
Beratung von Zeugen
über Zeugnisverweigerungsrechte als Angehörige
über Auskunftsverweigerungsrechte als involvierte Personen
über berufliche Verschwiegenheitspflichten: Berufsgeheimnisse
über geschäftliche Verschwiegenheitspflichten: Betriebsgeheimnisse
Unzulässigen Fragen entgegentreten!
Der Zeuge ist das Kronjuwel der Beweisaufnahme im Strafprozess. Der Beschuldigte wird in der Regel durch die Aussagen des Zeugen überführt. Dementsprechend hoch ist die Erwartung, die einerseits durch die Staatsanwaltschaft und die Strafrichter an den Belastungszeugen gestellt wird und die Abwehrhaltung, die anderseits von den Verteidigern ausgeht. Leicht gerät der Zeuge dabei selbst unter Beschuss. Mit einem couragierten Zeugenbeistand sichern Sie Ihre Zeugenrechte, auf unzulässige Fragen zu schweigen.
Vertretung und Unterstützung von Geschädigten
durch Erstellen einer effizienten Strafanzeige
bei der Durchsetzung Ihrer Rechte im Prozess durch Nebenklagevertretung
bei der Geltendmachung ihrer Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche